Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand 1.1.2008
1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich.
2. Bei Nichterscheinen zum gebuchten Termin wird der Preis für die Tour als Storno Gebühr verrechnet. Bei Absage 7 Tage vor der Tour werden 50%
Storno verrechnet.
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von fünf
Personen Voraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommens der Tour wird die Stornierung zwei Tage vorher mitgeteilt. Es können auch Einzelpersonen
buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die in der Detailbeschreibung und in
den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.
6. Jeder Teilnehmer an Touren von ABENTEUER PUR ist sich damit im klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren von ABENTEUER PUR werden von geprüften Tourenleitern durchgeführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber ABENTEUER PUR und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. ABENTEUER PUR haftet nicht für Schäden die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Programm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. ABENTEUER PUR ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. ABENTEUER PUR übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Gebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN- Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Bezirksgericht Kirchdorf/Krems. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
14. Die Punkte 1 - 13 gelten für alle ABENTEUER PUR Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.
Besondere Bedingungen für ABENTEUER PUR Rafting Touren.
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf der Enns ist eine Beförderung erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwesten Verschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung, wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, von der Tour auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen ist während der Fahrt verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgastes, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Beförderungsbedingungen Kajak, Adventure Raft und Kanutouren.
22. Neben den Punkten 1 - 20 gelten für diese Touren folgende Punkte als zusätzlich als vereinbart.
Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Bootsführer von ABENTEUER PUR im Boot mit fährt. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer von ABENTEUER PUR. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. ABENTEUER PUR übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
Besondere Bedingungen für Canyoningtouren
25. Die Begehung eins Canyon erfolgt größtenteils im weg losen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigem Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muss.
26. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Tourenleiters begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
27. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Tourenleiter nicht abreißt.
28. Bei einer Canyontour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.
29. Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Tourenleiters werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Tourenleiter bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Tourenleiter mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutsch freie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurück gelehnter Körperhaltung, mit vor geneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutsch fester Sohle, die zum Gehen im weg losen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.
30. Jeder Gast hat darauf zu achten dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Tourenleiter mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Tourenleiters diesen vertretbare
Hilfeleistung zu geben.
Besondere Bedingungen bei Hochseilgarten und High Elements.
31. Die Benützung des Hochseilgartens ist nur unter Anweisung eines Tourenleiters möglich.
32. Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Seilgartens an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Tourenleiters sind bindend. Die Sicherungskarabiner müssen immer am gekennzeichneten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Sicherungstechnik muss exakt nach den Anweisungen des Tourenleiters erfolgen.
Besondere Bedingungen für Höhlentouren.
33. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.
Fotos und Filme
34. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden dass Fotos und Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen wurden, auch in Prospekten oder auf der ABENTEUER PUR Homepage veröffentlicht werden dürfen.